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BGB � 241 Pflichten aus dem Schuldverh�ltnis

BGB � 241 Pflichten aus dem Schuldverh�ltnis

[ Auszug: (1) Kraft des Schuldverh�ltnisses ist der Gl�ubiger berechtigt, von dem Schuldner eine Leistung zu fordern. Die Leistung kann auch in einem Unterlassen besteh ... ]